Beiträge vom 15. Juni 2008

Neue Regeln für Insolvenz (Mini-GmbH)

Sonntag, 15. Juni 2008 19:19

Für den Fall einer Insolvenz gibt es bei der Unternehmergesellschaft eine besondere Regel, um so genannte Firmenbestattungen zu verhindern, bei denen die Unternehmer versuchen, zuerst ihr Geld in Sicherheit zu bringen. Jeder Gesellschafter der Ein-Euro-GmbH ist nun verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wenn ein Gesellschafter dem Unternehmen einen Kredit gewährt hat und diesen kurz vor der Insolvenz zurückzahlen lässt, haftet er damit ein Jahr lang für Forderungen von Gläubigern.

Die Mini-GmbH soll eine deutsche Alternative zur britischen Limited (Ltd.) sein. In Deutschland gibt es mittlerweile etwa 40.000 Unternehmen der Rechtsform Ltd. Für diese sind die gesetzlichen Anforderungen und das Startkapital ebenfalls gering. Die Ein-Euro-GmbH als deutsche Antwort auf diese Rechtsform bietet den Vorteil, dass die Gesellschaft nach deutschem Recht und gilt nicht in Groß-Britannien angemeldet werden muss.

Der Beschluss für die Mini-GmbH ist die größte Änderung der Rechtsform GmbH seit ihrer Gründung vor mehr als 100 Jahren. Ursprünglich wollte die Regierung für die traditionelle GmbH das Stammkapital von 25.000 auf 10.000 Euro heruntersetzen, entschied sich dann aber für die neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft.

Thema: Mini GmbH Info | Kommentare (3) | Autor: admin